Bei geringem Einkommen und Vermögen kann

Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen.Eventuell muss sich der Antragsteller an den Kosten beteiligen.  Das Gericht ordnet dann an, welche monatlichen Raten an die Gerichtskasse zu zahlen sind. Die Raten sind einkommensabhängig und auf maximal 48 Monate begrenzt. Gerade heutzutage kann jeder normal verdienende Bürger Prozesskostenhilfe bekommen, wenn seinem Einkommen einiges an Belastungen gegenüberstehen, die bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe zu seinen Gunsten berücksichtigt werden können. (z.B. Unterhalt, Kredit) Grundsätzlich steht Ihnen Prozesskostenhilfe gem. § 114 ZPO zu wenn: 1. Der Prozess bzw. die beabsichtigte Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat 2. Die Prozessführung nicht mutwillig ist 3. Und Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können Sie müssen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Ich kann Ihnen den Antrag auch zusenden.  Bitte sprechen Sie mich hierauf an.

Bei geringem Einkommen und Vermögen

kann Prozesskostenhilfe beantragt

werden.

Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen.Eventuell muss sich der Antragsteller an den Kosten beteiligen.  Das Gericht ordnet dann an, welche monatlichen Raten an die Gerichtskasse zu zahlen sind. Die Raten sind einkommensabhängig und auf maximal 48 Monate begrenzt. Gerade heutzutage kann jeder normal verdienende Bürger Prozesskostenhilfe bekommen, wenn seinem Einkommen einiges an Belastungen gegenüberstehen, die bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe zu seinen Gunsten berücksichtigt werden können. (z.B. Unterhalt, Kredit) Grundsätzlich steht Ihnen Prozesskostenhilfe gem. § 114 ZPO zu wenn: 1. Der Prozess bzw. die beabsichtigte Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat 2. Die Prozessführung nicht mutwillig ist 3. Und Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können Sie müssen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Ich kann Ihnen den Antrag auch zusenden.  Bitte sprechen Sie mich hierauf an.
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