Bei einer Scheidung entstehen Gerichtskosten und
Rechtsanwaltskosten.
Es gibt keinen festen Betrag, vielmehr richtet sich die Höhe der Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten nach dem sog. Streitwert. Dieser Wert ist das dreifache
Nettoeinkommen der Ehegatten. Dieser Streitwert ist nicht identisch mit den zu
zahlenden Kosten!!
Er dient nur als Grundlage für die Bemessung der Gebühren.
Die Höhe der Gerichtsgebühren ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz.
www.gesetze-im-Internet.de/gkg_2004/index.html
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus dem RVG
www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Auf Wunsch teile ich Ihnen die entstehenden Kosten noch vor der Bearbeitung
mit. Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-mail, ich rufe Sie zurück.
Diese Mitteilung ist für sie kostenlos.
Auch eine Ratenzahlung ist möglich. Bitte Sprechen oder schreiben Sie mich
hierzu einfach an.
Bei einer Scheidung entstehen
Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten.
Es gibt keinen festen Betrag, vielmehr richtet sich die Höhe
der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nach dem sog.
Streitwert. Dieser Wert ist das dreifache Nettoeinkommen
der Ehegatten. Dieser Streitwert ist nicht identisch mit
den zu zahlenden Kosten!!
Er dient nur als Grundlage für die Bemessung der
Gebühren.
Die Höhe der Gerichtsgebühren ergeben sich aus dem
Gerichtskostengesetz.
www.gesetze-im-Internet.de/gkg_2004/index.html
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus
dem RVG
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Rechtsanwältin Kathrin Lindner
Ihre kompetente Partnerin im Familienrecht
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