Über das Vererben und Erben
Rasch tritt der Tod den Menschen an, es ist ihm keine Frist gegeben,
er stürzt ihn mitten aus der Bahn, er reißt ihn fort vom vollen Leben.
(Friedrich v. Schiller 1759-1805)
Es gibt etliche Familienbeziehungen und Freundschaften, die aufgrund von
Streitigkeiten über ein Erbe zerbrochen sind. Diesen Streit kann man verhindern, wenn
man sich beizeiten über das Vererben informiert und eine klare Vorsorge für den
Todesfall trifft.
Sofern nichts schriftlich niedergelegt wurde, wird das Erbe unter den Verwandten und
Ehegatten aufgeteilt. So erbt der Ehegatte neben den Erben der 1. Ordnung (Kinder,
Enkel, Urenkel) insgesamt mehr als neben den Erben der 2. Ordnung ( Geschwister,
Nichten/Neffen) oder der 3. Ordnung (Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins).
Wenn also z.B. noch ein Neffe/eine Nichte lebt, dann kann der überlebende Ehegatte
nur ¾ des Nachlasses erben, da der Neffe/die Nichte ¼ des Nachlasses erben
können. Die Frage ist, ob dies wirklich Ihrem letzten Willen entspricht.
Um unbeliebsame Überraschungen und Streitigkeiten auszuschließen, sollte ein
Testament aufgesetzt werden. Dieses geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor. Hier
gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Fachanwältin für Sozialrecht